Kriterien der EU
Die EU hat zum Beschluss 1419/1999/EG vom 25. Mai 1999 eine Liste mit Planungs- und Evaluierungskriterien erstellt, die Eingang in das Programm der zur Kulturhauptstadt ernannten Städte finden sollten:- Herausstellung der gemeinsamen künstlerischen Strömungen und Stilrichtungen, bei deren Entstehen die betreffende Stadt eine besondere Rolle gespielt hat
- Durchführung künstlerischer Darbietungen (Musik, Tanz, Theater, bildende Kunst, Film usw.) sowie Verbesserung der Kulturförderung und des Kulturmanagements
- Vertrautmachen der europäischen Öffentlichkeit mit Persönlichkeiten und Ereignissen, die Geschichte und Kultur der Stadt geprägt haben
- Durchführung spezifischer Aktivitäten zur Förderung von Innovationen im Kunstbereich und zur Schaffung neuer Formen der kulturellen Aktion und des kulturellen Dialogs
- Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Zugänglichkeit und der Sensibilisierung in Bezug auf das bewegliche und unbewegliche Kulturgut sowie das stadtspezifische kulturelle Schaffen
- Durchführung von speziellen Kulturprojekten mit dem Ziel, Jugendlichen die Kunst näher zu bringen
- Durchführung von speziellen Kulturprojekten zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts
- Bekanntmachung der vorgesehenen Veranstaltungen durch multimediale und audiovisuelle Mittel und in mehreren Sprachen
- Beitrag zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit, insbesondere im Bereich Beschäftigung und Fremdenverkehr
- Notwendigkeit der Entwicklung eines hochwertigen und innovativen Kulturtourismus unter angemessener Berücksichtigung der besonderen Aufgabe, das Kulturgut auf Dauer zu erhalten und dabei die Wünsche der Besucher mit denen der örtlichen Bevölkerung in Einklang zu bringen
- Durchführung von Projekten zur Förderung der Einbeziehung des architektonischen Erbes in neue Strategien der Stadtentwicklung
- gemeinsame Durchführung von Initiativen zur Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Kulturen und den Kulturen in anderen Teilen der Welt